AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von
    Kabinen zur Beherbergung auf Hotelschiffen sowie alle in diesem Zusammenhang von
    der VIVA Riverside GmbH (nachfolgend „VIVA RIVERSIDE“) für den Kunden erbrachten
    weiteren Leistungen und Lieferungen (Hotelaufnahmevertrag).
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Kabinen sowie deren Nutzung zu
    anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von VIVA
    RIVERSIDE. Die Zustimmungserklärung von VIVA RIVERSIDE bedarf der Textform.
    Wegen Verweigerung der Zustimmung kann der Kunde den Hotelaufnahmevertrag nur
    außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn der Kunde Verbraucher ist;
    für Kunden, die Unternehmer sind, wird § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen.
  3. Abweichende Bedingungen der Kunden von VIVA RIVERSIDE haben keine Geltung,
    auch wenn VIVA RIVERSIDE ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Allgemeine
    Geschäftsbedingungen des Kunden finden daher nur Anwendung, wenn dies vorher in
    Textform ausdrücklich vereinbart wurde.
    II. Vertragsabschluss, Vertragspartner
  4. Sämtliche Angebote von VIVA RIVERSIDE sind grundsätzlich unverbindlich und
    vorbehaltlich Verfügbarkeit.
  5. Der Hotelaufnahmevertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme des Antrags des
    Kunden durch VIVA RIVERSIDE zustande.
  6. Vertragspartner sind VIVA RIVERSIDE und der Kunde. Dies gilt auch dann, wenn der
    Kunde die Buchung im eigenen Namen für einen Dritten als Begünstigten
    (Beherbergungsgast) vorgenommen hat.
    III. Leistungen von VIVA RIVERSIDE, Liegeplatz
  7. VIVA RIVERSIDE chartert Hotelschiffe zum Zwecke einer Liegezeit auf dem Rhein,
    seinen Nebenflüssen, der Donau oder anderen, im Rahmen des Angebots oder der
    Auftragsbestätigung angegebenen Wasserstraßen, um dieses den Kunden von VIVA
    RIVERSIDE zur Beherbergung als Hotelschiff während Messen, Tagungen, Kongressen
    oder sonstigen Veranstaltungen zur Verfügung stellen zu können.
  8. VIVA RIVERSIDE ist verpflichtet die vom Kunden gebuchten Kabinen bereitzuhalten und
    die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  9. Soweit das Angebot und/oder die Auftragsbestätigung von VIVA RIVERSIDE einen
    Liegeplatz ausweist, ist dieser nur unverbindlich angegeben worden. Zum Zeitpunkt des
    Vertragsabschlusses sind die Liegeplätze von den zuständigen Institutionen noch nicht
    freigegeben. Die Zuweisung der Liegeplätze erfolgt oft erst kurzfristig vor Messebeginn,
    bzw. Beginn des Aufenthalts. VIVA RIVERSIDE wird bei dem zuständigen Zuweiser den
    Antrag stellen, dem in der Buchung benannten Schiff den in der Buchung angegebenen
    Liegeplatz zuzuweisen. Vertragsgegenstand ist der zugewiesene Liegeplatz. VIVA
    RIVERSIDE informiert den Kunden kurzfristig vor Beginn des Aufenthalts über den
    zugewiesenen Liegeplatz.
  10. Sofern das im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung von VIVA RIVERSIDE
    benannte Hotelschiff für den gebuchten Zeitraum vom Vercharterer kurzfristig nicht zur
    Verfügung gestellt werden kann (etwa wegen Reparaturarbeiten, Werftarbeiten etc.), ist
    VIVA RIVERSIDE berechtigt, ersatzweise ein anderes Hotelschiff, welches mindestens
    der gleichen Kategorie angehört wie das in der Buchung genannte Hotelschiff, als
    Hotelschiff zur Verfügung zu stellen. VIVA RIVERSIDE informiert den Kunden kurzfristig
    vor Beginn des Aufenthalts über den Schiffswechsel.
    IV. Zahlungspflicht des Kunden, Preise, sonstige Pflichten des Kunden
    (Anweisungen der Schiffsführung, Rauchverbot, keine Tiere)
  11. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Kabinenüberlassung und die von ihm in Anspruch
    genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von VIVA
    RIVERSIDE zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
    Auslagen von VIVA RIVERSIDE an Dritte (z.B. für Veranstaltungen Dritter).
  12. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des
    Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale
    Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie
    zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der
    Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den
    Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
    Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen
    Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
  13. VIVA RIVERSIDE kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
    nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Kabinen, der Leistung von VIVA
    RIVERSIDE oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich
    der Preis für die Kabinen und/oder sonstigen Leistungen von VIVA RIVERSIDE erhöht.
  14. Der Kunde hat den Anweisungen der Schiffsführung Folge zu leisten, da diese der
    Sicherheit des Hotelschiffes und der Gäste dienen.
  15. Rauchen ist in sämtlichen Räumlichkeiten des Hotelschiffs nicht gestattet.
  16. Tiere dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Dies gilt auch für kurze Besuche.
    V. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
  17. Rechnungen sind zum vereinbarten Zeitpunkt oder bei Rechnungen ohne
    Fälligkeitsdatum binnen zehn Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug
    zahlbar. VIVA RIVERSIDE kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen
    jederzeit vom Kunden verlangen. Maßgeblich ist die Gutschrift auf dem Konto von VIVA
    RIVERSIDE. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
    VIVA RIVERSIDE bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  18. VIVA RIVERSIDE ist berechtigt bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
    Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung wird im Vertrag schriftlich
    vereinbart werden. Der Restbetrag wird 8 Wochen vor Anreise zur Zahlung fällig. Bei
    Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die
    gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  19. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
    einer Forderung von VIVA RIVERSIDE aufrechnen oder verrechnen.
    VI. Rücktritt des Kunden (Abbestellung/Stornierung) /Nichtinanspruchnahme der
    Leistungen von VIVA RIVERSIDE („No Show“)
  20. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit VIVA RIVERSIDE geschlossenen Vertrag ist nur
    möglich, sofern und soweit ein Rücktrittsrecht im Vertrag schriftlich vereinbart wurde
    oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn VIVA RIVERSIDE der
    Vertragsaufhebung in Textform ausdrücklich zustimmt.
  21. Sofern zwischen VIVA RIVERSIDE und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
    Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
    zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von VIVA RIVERSIDE
    auszulösen. Das vertragliche Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
    vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt durch eine Erklärung in Textform
    gegenüber VIVA RIVERSIDE ausübt.
  22. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein
    gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt VIVA RIVERSIDE einer
    Vertragsaufhebung nicht zu, behält VIVA RIVERSIDE den Anspruch auf die vereinbarte
    Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung (abzüglich ersparter
    Aufwendungen), es sei denn, dass VIVA RIVERSIDE die für den Kunden gebuchten
    Kabinen anderweitig zu vergleichbaren Konditionen vermieten kann.
    Dies gilt insbesondere, sofern der Kunde die Kabinenbuchung aufgrund einer Messe
    oder Veranstaltung vorgenommen hat. Die Absage der Messe oder Veranstaltung – aus
    welchen Gründen auch immer – berechtigt den Kunden nicht zum kostenfreien Rücktritt
    vom Hotelaufnahmevertrag. Dies gilt insbesondere für die Absage der Messe oder
    Veranstaltung aufgrund einer Epidemie (z.B. COVID-19). Sofern der Kunde aufgrund der
    Absage der Messe oder Veranstaltung – aus welchen Gründen auch immer – vom
    Hotelaufnahmevertrag zurücktritt, behält VIVA RIVERSIDE den Anspruch auf die
    vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung (abzüglich ersparter
    Aufwendungen), es sei denn, dass VIVA RIVERSIDE die gebuchten Kabinen zu
    vergleichbaren Konditionen anderweitig vermieten kann.
  23. Im Falle einer anderweitigen Vermietung der gebuchten Kabinen nach vorstehender
    Ziffer VI.3. erhält der Kunde von VIVA RIVERSIDE eine Gutschrift in Höhe des Preises
    der anderweitig vermieteten Kabinen bis maximal zur Höhe des von ihm bezahlten
    Preises. Hiervon ist von VIVA RIVERSIDE eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des vom
    Kunden gezahlten Preises der ursprünglichen Buchung in Abzug zu bringen.
    VII. Rücktritt von VIVA RIVERSIDE
  24. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei
    vom Vertrag zurücktreten kann, ist VIVA RIVERSIDE berechtigt in diesem Zeitraum
    seinerseits vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
    vertraglich gebuchten Kabinen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von VIVA
    RIVERSIDE mit angemessener Fristsetzung nicht auf sein Recht zum Rücktritt
    verzichtet.
  25. Wird eine gemäß Ziffer V.2. und/oder Ziffer V.3. vereinbarte oder verlangte
    Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von VIVA
    RIVERSIDE gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist VIVA RIVERSIDE
    ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  26. Ferner ist VIVA RIVERSIDE berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
    Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
  • Höhere Gewalt (z.B. Krieg, Epidemie, behördliche Beschränkungen, Streik,
    Stürme, Erdbeben, Terroranschläge, eine behördliche Schließung der
    Wasserwege, Ausfall der Treibstoffversorgung, Hoch- und Niedrigwasser, Eis)
    oder andere von VIVA RIVERSIDE nicht zu vertretene Umstände, die die Erfüllung
    des Vertrages unmöglich machen, vorliegen;
  • der Vertrag aufgrund der Versagung einer Liegegenehmigung überhaupt nicht
    ausgeführt werden kann und diese Versagung nicht von VIVA RIVERSIDE zu
    vertreten ist;
  • VIVA RIVERSIDE begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
    Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
    Sicherheit oder das Ansehen in der Öffentlichkeit von VIVA RIVERSIDE bzw. des
    Hotelschiffs oder der Angestellten von VIVA RIVERSIDE gefährden kann, ohne
    dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von VIVA RIVERSIDE
    zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts des Kunden gesetzeswidrig ist; oder
  • ein Verstoß gegen Ziffer I.2. vorliegt.
  1. Die Ausübung des Rücktrittsrechts von VIVA RIVERSIDE nach dieser Ziffer VII. erfolgt
    durch Erklärung gegenüber dem Kunden. Die Rücktrittserklärung von VIVA RIVERSIDE
    bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  2. VIVA RIVERSIDE verliert im Falle eines Rücktritts nach dieser Ziffer VII. den Anspruch
    auf den vereinbarten Preis. Ist dieser bereits (teilweise) geleistet worden, wird VIVA
    RIVERSIDE die geleisteten Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber binnen 14
    Tagen erstatten. Ein Anspruch auf zusätzliche Entschädigung besteht bei einem
    Rücktritt nach dieser Ziffer VII. nicht.
    VIII. Kabinenbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
  3. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Kabinen, soweit
    dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Gebuchte Kabinen stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
    Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  5. Am vereinbarten Abreisetag sind die Kabinen auf dem Hotelschiff der VIVA RIVERSIDE
    spätestens um 9:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
    IX. Haftung von VIVA RIVERSIDE
  6. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – haftet VIVA
    RIVERSIDE nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für Schäden aus
    der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  7. Für leichte Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – haftet VIVA RIVERSIDE
    vorbehaltlich der Ziffer IX.1. nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten
    sowie sonstiger Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
    Hotelaufnahmevertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
    vertraut und vertrauen darf. Hierbei ist die Haftung von VIVA RIVERSIDE jedoch der
    Höhe nach auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung VIVA
    RIVERSIDE bei Vertragsschluss auf Grund der VIVA RIVERSIDE zu diesem Zeitpunkt
    bekannten Umstände rechnen musste.
  8. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von VIVA RIVERSIDE auftreten, wird
    VIVA RIVERSIDE bei Kenntnis oder auf unverzügliche Bitte des Kunden bemüht sein,
    für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um
    die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle
    Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.
  9. VIVA RIVERSIDE haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter
    Wertgegenstände (z.B. Schmuck, Laptops, Bargeld, Pelze etc.). VIVA RIVERSIDE
    empfiehlt für Wertsachen die Nutzung des Safes in der Kabine, sofern vorhanden.
  10. Ansprüche des Kunden bzw. des begünstigten Dritten gegen das Hotel verjähren mit
    Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen. Ansprüche des Kunden bzw. des
    begünstigten Dritten gegen VIVA RIVERSIDE verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab
    dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von § 199
    Abs. 1 BGB. Diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche
  • aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von VIVA
    RIVERSIDE und seiner Erfüllungsgehilfen;
  • wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    Für leicht fahrlässig verursachte Schäden gilt die verkürzte Verjährungsfrist nach Satz 2
    vorbehaltlich der in Satz 3 genannten Ausnahmefälle nur, sofern keine
    vertragswesentlichen Pflichten im Sinne von Ziffer IX:2. Satz 2 verletzt wurden.
    X. Schlussbestimmungen
  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
    Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des
    öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Düsseldorf
    vereinbarter Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag
    unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Zwingende gesetzliche
    Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung
    unberührt.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
    zwischen VIVA RIVERSIDE und dem Kunden unterliegen dem Recht der
    Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regeln des internationalen
    Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über
    Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
  4. VIVA RIVERSIDE weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung
    darauf hin, dass VIVA RIVERSIDE nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung
    teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser
    Bedingungen für VIVA RIVERSIDE verpflichtend würde, informiert VIVA RIVERSIDE
    den Kunden hierüber in geeigneter Form. VIVA RIVERSIDE weist für alle Verträge, die
    im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische OnlineStreitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. VIVA RIVERSIDE
    nimmt derzeit nicht an diesem für sie freiwilligen Verfahren teil.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
    oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen
    Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
    VIVA Riverside GmbH, Heerdter Sandberg 30, 40549 Düsseldorf
    Telefon: +49 (0)211 57 03 25, info@viva-riverside.city
    Stand: Juni 2021


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