Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von
Kabinen zur Beherbergung auf Hotelschiffen sowie alle in diesem Zusammenhang von
der VIVA Riverside GmbH (nachfolgend „VIVA RIVERSIDE“) für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen (Hotelaufnahmevertrag). - Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Kabinen sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von VIVA
RIVERSIDE. Die Zustimmungserklärung von VIVA RIVERSIDE bedarf der Textform.
Wegen Verweigerung der Zustimmung kann der Kunde den Hotelaufnahmevertrag nur
außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn der Kunde Verbraucher ist;
für Kunden, die Unternehmer sind, wird § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen. - Abweichende Bedingungen der Kunden von VIVA RIVERSIDE haben keine Geltung,
auch wenn VIVA RIVERSIDE ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden finden daher nur Anwendung, wenn dies vorher in
Textform ausdrücklich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, Vertragspartner - Sämtliche Angebote von VIVA RIVERSIDE sind grundsätzlich unverbindlich und
vorbehaltlich Verfügbarkeit. - Der Hotelaufnahmevertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme des Antrags des
Kunden durch VIVA RIVERSIDE zustande. - Vertragspartner sind VIVA RIVERSIDE und der Kunde. Dies gilt auch dann, wenn der
Kunde die Buchung im eigenen Namen für einen Dritten als Begünstigten
(Beherbergungsgast) vorgenommen hat.
III. Leistungen von VIVA RIVERSIDE, Liegeplatz - VIVA RIVERSIDE chartert Hotelschiffe zum Zwecke einer Liegezeit auf dem Rhein,
seinen Nebenflüssen, der Donau oder anderen, im Rahmen des Angebots oder der
Auftragsbestätigung angegebenen Wasserstraßen, um dieses den Kunden von VIVA
RIVERSIDE zur Beherbergung als Hotelschiff während Messen, Tagungen, Kongressen
oder sonstigen Veranstaltungen zur Verfügung stellen zu können. - VIVA RIVERSIDE ist verpflichtet die vom Kunden gebuchten Kabinen bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen. - Soweit das Angebot und/oder die Auftragsbestätigung von VIVA RIVERSIDE einen
Liegeplatz ausweist, ist dieser nur unverbindlich angegeben worden. Zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses sind die Liegeplätze von den zuständigen Institutionen noch nicht
freigegeben. Die Zuweisung der Liegeplätze erfolgt oft erst kurzfristig vor Messebeginn,
bzw. Beginn des Aufenthalts. VIVA RIVERSIDE wird bei dem zuständigen Zuweiser den
Antrag stellen, dem in der Buchung benannten Schiff den in der Buchung angegebenen
Liegeplatz zuzuweisen. Vertragsgegenstand ist der zugewiesene Liegeplatz. VIVA
RIVERSIDE informiert den Kunden kurzfristig vor Beginn des Aufenthalts über den
zugewiesenen Liegeplatz. - Sofern das im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung von VIVA RIVERSIDE
benannte Hotelschiff für den gebuchten Zeitraum vom Vercharterer kurzfristig nicht zur
Verfügung gestellt werden kann (etwa wegen Reparaturarbeiten, Werftarbeiten etc.), ist
VIVA RIVERSIDE berechtigt, ersatzweise ein anderes Hotelschiff, welches mindestens
der gleichen Kategorie angehört wie das in der Buchung genannte Hotelschiff, als
Hotelschiff zur Verfügung zu stellen. VIVA RIVERSIDE informiert den Kunden kurzfristig
vor Beginn des Aufenthalts über den Schiffswechsel.
IV. Zahlungspflicht des Kunden, Preise, sonstige Pflichten des Kunden
(Anweisungen der Schiffsführung, Rauchverbot, keine Tiere) - Der Kunde ist verpflichtet, die für die Kabinenüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von VIVA
RIVERSIDE zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen von VIVA RIVERSIDE an Dritte (z.B. für Veranstaltungen Dritter). - Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale
Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie
zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der
Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den
Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. - VIVA RIVERSIDE kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Kabinen, der Leistung von VIVA
RIVERSIDE oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich
der Preis für die Kabinen und/oder sonstigen Leistungen von VIVA RIVERSIDE erhöht. - Der Kunde hat den Anweisungen der Schiffsführung Folge zu leisten, da diese der
Sicherheit des Hotelschiffes und der Gäste dienen. - Rauchen ist in sämtlichen Räumlichkeiten des Hotelschiffs nicht gestattet.
- Tiere dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Dies gilt auch für kurze Besuche.
V. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung - Rechnungen sind zum vereinbarten Zeitpunkt oder bei Rechnungen ohne
Fälligkeitsdatum binnen zehn Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug
zahlbar. VIVA RIVERSIDE kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen
jederzeit vom Kunden verlangen. Maßgeblich ist die Gutschrift auf dem Konto von VIVA
RIVERSIDE. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
VIVA RIVERSIDE bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. - VIVA RIVERSIDE ist berechtigt bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung wird im Vertrag schriftlich
vereinbart werden. Der Restbetrag wird 8 Wochen vor Anreise zur Zahlung fällig. Bei
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen unberührt. - Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung von VIVA RIVERSIDE aufrechnen oder verrechnen.
VI. Rücktritt des Kunden (Abbestellung/Stornierung) /Nichtinanspruchnahme der
Leistungen von VIVA RIVERSIDE („No Show“) - Ein Rücktritt des Kunden von dem mit VIVA RIVERSIDE geschlossenen Vertrag ist nur
möglich, sofern und soweit ein Rücktrittsrecht im Vertrag schriftlich vereinbart wurde
oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn VIVA RIVERSIDE der
Vertragsaufhebung in Textform ausdrücklich zustimmt. - Sofern zwischen VIVA RIVERSIDE und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von VIVA RIVERSIDE
auszulösen. Das vertragliche Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt durch eine Erklärung in Textform
gegenüber VIVA RIVERSIDE ausübt. - Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein
gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt VIVA RIVERSIDE einer
Vertragsaufhebung nicht zu, behält VIVA RIVERSIDE den Anspruch auf die vereinbarte
Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung (abzüglich ersparter
Aufwendungen), es sei denn, dass VIVA RIVERSIDE die für den Kunden gebuchten
Kabinen anderweitig zu vergleichbaren Konditionen vermieten kann.
Dies gilt insbesondere, sofern der Kunde die Kabinenbuchung aufgrund einer Messe
oder Veranstaltung vorgenommen hat. Die Absage der Messe oder Veranstaltung – aus
welchen Gründen auch immer – berechtigt den Kunden nicht zum kostenfreien Rücktritt
vom Hotelaufnahmevertrag. Dies gilt insbesondere für die Absage der Messe oder
Veranstaltung aufgrund einer Epidemie (z.B. COVID-19). Sofern der Kunde aufgrund der
Absage der Messe oder Veranstaltung – aus welchen Gründen auch immer – vom
Hotelaufnahmevertrag zurücktritt, behält VIVA RIVERSIDE den Anspruch auf die
vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung (abzüglich ersparter
Aufwendungen), es sei denn, dass VIVA RIVERSIDE die gebuchten Kabinen zu
vergleichbaren Konditionen anderweitig vermieten kann. - Im Falle einer anderweitigen Vermietung der gebuchten Kabinen nach vorstehender
Ziffer VI.3. erhält der Kunde von VIVA RIVERSIDE eine Gutschrift in Höhe des Preises
der anderweitig vermieteten Kabinen bis maximal zur Höhe des von ihm bezahlten
Preises. Hiervon ist von VIVA RIVERSIDE eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des vom
Kunden gezahlten Preises der ursprünglichen Buchung in Abzug zu bringen.
VII. Rücktritt von VIVA RIVERSIDE - Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei
vom Vertrag zurücktreten kann, ist VIVA RIVERSIDE berechtigt in diesem Zeitraum
seinerseits vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Kabinen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von VIVA
RIVERSIDE mit angemessener Fristsetzung nicht auf sein Recht zum Rücktritt
verzichtet. - Wird eine gemäß Ziffer V.2. und/oder Ziffer V.3. vereinbarte oder verlangte
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von VIVA
RIVERSIDE gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist VIVA RIVERSIDE
ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. - Ferner ist VIVA RIVERSIDE berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt (z.B. Krieg, Epidemie, behördliche Beschränkungen, Streik,
Stürme, Erdbeben, Terroranschläge, eine behördliche Schließung der
Wasserwege, Ausfall der Treibstoffversorgung, Hoch- und Niedrigwasser, Eis)
oder andere von VIVA RIVERSIDE nicht zu vertretene Umstände, die die Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen, vorliegen; - der Vertrag aufgrund der Versagung einer Liegegenehmigung überhaupt nicht
ausgeführt werden kann und diese Versagung nicht von VIVA RIVERSIDE zu
vertreten ist; - VIVA RIVERSIDE begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen in der Öffentlichkeit von VIVA RIVERSIDE bzw. des
Hotelschiffs oder der Angestellten von VIVA RIVERSIDE gefährden kann, ohne
dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von VIVA RIVERSIDE
zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts des Kunden gesetzeswidrig ist; oder
- ein Verstoß gegen Ziffer I.2. vorliegt.
- Die Ausübung des Rücktrittsrechts von VIVA RIVERSIDE nach dieser Ziffer VII. erfolgt
durch Erklärung gegenüber dem Kunden. Die Rücktrittserklärung von VIVA RIVERSIDE
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. - VIVA RIVERSIDE verliert im Falle eines Rücktritts nach dieser Ziffer VII. den Anspruch
auf den vereinbarten Preis. Ist dieser bereits (teilweise) geleistet worden, wird VIVA
RIVERSIDE die geleisteten Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber binnen 14
Tagen erstatten. Ein Anspruch auf zusätzliche Entschädigung besteht bei einem
Rücktritt nach dieser Ziffer VII. nicht.
VIII. Kabinenbereitstellung, -übergabe und -rückgabe - Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Kabinen, soweit
dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. - Gebuchte Kabinen stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. - Am vereinbarten Abreisetag sind die Kabinen auf dem Hotelschiff der VIVA RIVERSIDE
spätestens um 9:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
IX. Haftung von VIVA RIVERSIDE - Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – haftet VIVA
RIVERSIDE nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. - Für leichte Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – haftet VIVA RIVERSIDE
vorbehaltlich der Ziffer IX.1. nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten
sowie sonstiger Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Hotelaufnahmevertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
vertraut und vertrauen darf. Hierbei ist die Haftung von VIVA RIVERSIDE jedoch der
Höhe nach auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung VIVA
RIVERSIDE bei Vertragsschluss auf Grund der VIVA RIVERSIDE zu diesem Zeitpunkt
bekannten Umstände rechnen musste. - Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von VIVA RIVERSIDE auftreten, wird
VIVA RIVERSIDE bei Kenntnis oder auf unverzügliche Bitte des Kunden bemüht sein,
für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um
die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle
Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen. - VIVA RIVERSIDE haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter
Wertgegenstände (z.B. Schmuck, Laptops, Bargeld, Pelze etc.). VIVA RIVERSIDE
empfiehlt für Wertsachen die Nutzung des Safes in der Kabine, sofern vorhanden. - Ansprüche des Kunden bzw. des begünstigten Dritten gegen das Hotel verjähren mit
Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen. Ansprüche des Kunden bzw. des
begünstigten Dritten gegen VIVA RIVERSIDE verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab
dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von § 199
Abs. 1 BGB. Diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche
- aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von VIVA
RIVERSIDE und seiner Erfüllungsgehilfen; - wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden gilt die verkürzte Verjährungsfrist nach Satz 2
vorbehaltlich der in Satz 3 genannten Ausnahmefälle nur, sofern keine
vertragswesentlichen Pflichten im Sinne von Ziffer IX:2. Satz 2 verletzt wurden.
X. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. - Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Düsseldorf
vereinbarter Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Zwingende gesetzliche
Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung
unberührt. - Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen VIVA RIVERSIDE und dem Kunden unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regeln des internationalen
Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über
Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). - VIVA RIVERSIDE weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung
darauf hin, dass VIVA RIVERSIDE nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung
teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser
Bedingungen für VIVA RIVERSIDE verpflichtend würde, informiert VIVA RIVERSIDE
den Kunden hierüber in geeigneter Form. VIVA RIVERSIDE weist für alle Verträge, die
im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische OnlineStreitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. VIVA RIVERSIDE
nimmt derzeit nicht an diesem für sie freiwilligen Verfahren teil. - Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
VIVA Riverside GmbH, Heerdter Sandberg 30, 40549 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 57 03 25, info@viva-riverside.city
Stand: Juni 2021